Wer Hinweise auf möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder Beobachtungen gemacht hat, die auf möglichen sexuellen Missbrauch oder Kinderpornografie hindeutenhat, kann in Nordrhein-Westfalen seit dem 22.10.2021 das Hinweistelefon anrufen.
Anrufen können können z. B. Kinder und Jugendliche, Angehörige, Lehrpersonal, Erzieher*innen, Ärzt*innen, Pflegekräfte, Nachbarn, Freunde von Betroffenen usw. sein.
Und zwar allen: Dem Melder, weil seine Beobachtungen Gehör finden. Der Polizei, weil sie nur durch diese Hinweise Kenntnis bekommt und tätig werden kann. Und nicht zuletzt dem Betroffenen, der nur so die notwendige Hilfe erhält.
Am anderen Ende des Telefons sitzen vier Kriminalist*innen mit sehr viel Erfahrung – nicht nur auf diesem Gebiet, sondern auch im Bereich Verbreitung und Besitz von Missbrauchsabbildungen.
Das Hinweistelefon ist unter der Nummer 0800 0431 431 von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar. Auch außerhalb dieser Zeiten sind Betroffene natürlich nicht alleine: Sie können sich an die o. g. Einrichtungen oder ihre örtliche Polizeidienststelle, und im Notfall an die 110 wenden.
Das „Hinweistelefon - Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ der Polizei NRW ist im Dezernat 43 „Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie“ des LKA NRW angesiedelt und bundesweit die erste und einzige Anlaufstelle auf Polizeiebene.